Unser Beratungsangebot

Warum gesetzliche Betreuung?
Nicht alle Menschen sind in der Lage, ihren Alltag alleine zu bewältigen.
Viele sind infolge von körperlicher oder psychischer Krankheit, aber auch aufgrund von geistiger, seelischer oder
körperlicher Behinderung nicht mehr in der Lage, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Gerade diese Menschen benötigen unsere Unterstützung, da sie oftmals allein sind.

Wer kann Betreuer(in) werden?
Menschen,…
… aus allen Alters- und Berufsgruppen.
… die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohl von anderen sinnvoll einsetzen wollen.
… die bereit sind Verantwortung zu übernehmen.
… die offen für neue Erfahrungen sind.

Was ist zu tun?
Betreuer(innen) sind die ersten Ansprechpartner(innen) für die betreute Person. Deren Wunsch und Wille bilden den Maßstab Ihres Handelns.
Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:

  • Verwaltung der Finanzen

  • Zustimmung zu ärztlicher Behandlung

  • Abschließen eines Heimvertrages

  • Organisation ambulanter Dienste

  • Anträge / Kontakte mit Behörden

Das Amtsgericht regelt die Aufgaben der Betreuer(innen) in jedem einzelnen Fall.

Wie unterstützt der Betreuungsverein?
Wir bieten umfassende Unterstützung bei Ihrer Betreuungstätigkeit durch:

  • Einführung in die Grundlagen der Betreuertätigkeit

  • Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen

  • Erfahrungsaustausch in Gesprächskreisen

  • Individuelle, persönliche und fachliche Beratung

Wo gibt es mehr Informationen zum Thema?

Weitere Informationen zu den Themen „Rechtliche Betreuung“, „Generalvollmacht“, „Vorsorgende Verfügung“ und zum Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. finden Sie auf der unten stehenden Schaltfläche.

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