Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Ein Notfall kann jeden treffen und sorgt dafür, dass man sich über den weiteren Verlauf seines Lebens Gedanken machen muss: Krankheit, Behinderung oder fortschreitendes Alter – es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man sich nicht eigenständig um seine Angelegenheiten kümmern kann. Vorsorge kann in solchen Situationen vieles leichter machen.

Sie selbst können entscheiden, wer sich in diesem Fall um Ihre Belange kümmern soll und Handlungsanweisungen hierfür geben. Wir informieren und beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge.

Mit einer Vollmacht können Sie als Vollmachtgeber, solange Sie voll geschäftsfähig sind, eine Person Ihres Vertrauens auf privatem Wege als Vertreter bestimmen. So braucht es im „Fall eines Falles“ keine rechtliche Betreuung.

Wer keine Vollmacht erteilen will, sich aber dennoch absichern möchte, kann durch eine Betreuungsverfügung Einfluss auf eine spätere Betreuung nehmen. Die darin genannten Wünsche, beispielsweise wer als Betreuer bestellt werden soll, sind zu berücksichtigen.

Durch eine Patientenverfügung können individuelle Wünsche und Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen für konkrete medizinische Situationen schriftlich festgelegt werden. Aus Expertensicht dient als optimalste Vorlage zur Erstellung einer Patientenverfügung die Textbausteine aus der Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz. Alternativ können Sie auf unserer Homepage einen Vordruck herunterladen, welcher vom Arbeitskreis „Vorsorgen im Landkreis Tübingen“ erstellt wurde.

Informieren Sie sich rechtzeitig und seien Sie vorbereitet, wenn ein solcher Notfall eintritt. Besuchen Sie deshalb unsere Vorträge!

Auf Anfrage führen wir auch gerne Veranstaltungen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten bei Ihnen vor Ort durch. Detailliertere Informationen finden Sie hier auf unserem Flyer rund um das Thema Vorsorge.

Weitere Informationen zu den Themen „Rechtliche Betreuung“, „Generalvollmacht“, „Vorsorgende Verfügung“ und zum Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. finden Sie auf der unten stehenden Schaltfläche.

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